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Behörde online | Gewerbeamt
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Informationen zum Gewerbeamt der Stadt Regen erhalten Sie im Bayernportal.

Das Gewerbeamt der Stadt Regen ist zuständig für:

  • Gewerbeanmeldungen, -abmeldungen und -ummeldungen
  • Gewerbeauskünfte
  • Anfertigung von Beglaubigungen
  • Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach GastG
  • Veranstaltungsgenehmigungen nach LStVG
  • Genehmigung von Spielgeräten, Lotterien und Ausspielungen
  • Ausstellung von Fischereischeinen

Gewerbeanmeldungen, -abmeldungen und -ummeldungen

Vor Beginn einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit ist in der Regel lediglich eine Anzeige des Gewerbes bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer oder der Gemeinde erforderlich, in der die Tätigkeit ausgeübt wird (§ 14 Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung - GewO). Bei der Aufstellung von Automaten jeder Art als selbständiges Gewerbe, ist die Anzeige bei der zuständigen Behörde der Hauptniederlassung zu erstatten (§ 14 Abs. 3 GewO).

Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion (z. B. Landwirtschaft), freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen, die eine höhere Bildung erfordern) und bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.

Ihren Antrag und die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen nehmen wir auch gerne per E-Mail oder direkt online über das Bayern-Portal entgegen. Bitte für Rückfragen eine Telefonnummer angeben und die erforderlichen Unterlagen bereithalten.

Sie finden die Formulare für die Gewerbean-, -um- und -abmeldung sowie für Gestattungen und Veranstaltungsgenehmigungen in unserer Formularübersicht.

 

Auf der Webseite des Bayerischen Landesamts erhalten Sie das Merkblatt zur steuerlichen Erfassung bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit sowie den ELSTER-Flyer und weitere nützliche und wichtige Informationen für Existenzgründer.

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