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Behörde online | Standesamt
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Unsere Standesbeamten-Team im Gläsernen Wald bei der Burgruine Weißenstein

Um gesetzlich anerkannt zu sein, muss eine Ehe standesamtlich geschlossen werden. Wir bieten Ihnen Informationen zum Ablauf von Eheschließungen im In- und Ausland und zu den damit verbundenen Themen.

Bedenken Sie, dass viele Paare gern im Sommerhalbjahr in die Ehe starten wollen. Termine vor allem an Samstagen sind sehr begehrt. Wir empfehlen Ihnen deshalb sich möglichst frühzeitig wegen der Anmeldung der Eheschließung mit uns in Verbindung zu setzen, wenn Ihnen ein bestimmter Termin für Ihre Eheschließung am Herzen liegt. Wir können dann "Ihren" Trauungstermin möglichst bald verbindlich reservieren.

Zum Aufgebot werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung (erhältlich im Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde)
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag

Falls Sie geschieden oder verwitwet sind, sind zusätzlich folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister mit Auflösungsvermerk
  • alternativ: Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftsvermerk bzw. Sterbeurkunde

Wichtig: Bei ausländischer Beteiligung bitte im Standesamt nachfragen!

Downloads:

Bestellservice für Personenstandsurkunden

Sehr häufig müssen bestimmte Ereignisse und Tatsachen urkundlich nachgewiesen werden, um z.B. heiraten zu können, eine Erbangelegenheit zu regeln oder Leistungen aus gesetzlichen und privaten Versicherungen zu erhalten. Aus den bei den Standesämtern geführten Personenstandsregistern werden u. a. folgende beweiskräftige Urkunden, die Sie auch mit dem zur Verfügung stehenden Antrag erhalten können, ausgestellt:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Heirats-, Geburten- und Sterbebuch (wortgetreue Abschrift des Eintrags im Personenstandsbuch, meist in Form einer Kopie einschließlich aller evtl. Randvermerke)
  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Mehrsprachige Ehe-, Geburts- und Sterbeurkunden (zur Verwendung im Ausland)

Wo sind die Urkunden zu erhalten?

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also z.B. eine Geburtsurkunde beim Standesamt des Geburtsortes.

Datenschutz

Die Personenstandsregister enthalten sehr persönliche Daten. Teilweise bestehen auch gesetzliche Offenbarungsverbote (z.B. bei Adoptionen). Nach § 61 des Personenstandsgesetzes kann die Erteilung von Auskünften bzw. die Ausstellung von Urkunden nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlingen (Kinder, Enkel). Andere Personen (auch Verwandte in der Seitenlinie, z.B. Geschwister) können nur dann eine Personenstandsurkunde verlangen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen.

Schriftliche Bestellung von Urkunden

Sie können die Urkundenanforderung mit Ihrer genauen Anschrift per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an das Standesamt Regen übermitteln, die Gebühr in Höhe von 12 € pro Urkunde, bitten wir im Voraus auf das
Konto der Stadt Regen, IBAN DE 72 7415 1450 0000 0000 34, BIC BYLADEM1REG
mit dem Verwendungszweck "Standesamt und Ihr Name",  zu überweisen.

Die Urkunde wird Ihnen bei Gutschrift der Gebühr umgehend zugesandt.

Kontakt und Information:

Standesamt Regen
Stadtplatz 2 - 94209 Regen
Tel.: 09921 604-124 und 604-121
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Weitere Informationen zum Standesamt der Stadt Regen erhalten Sie im Bayernportal.