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Uncategorised | Breitbanderschließung Verfahren 2015
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1. Markterkundung

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Regen gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Stadt Regen bittet daher, bis spätestens 30.01.15 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau

2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet

3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur“

 

Bekanntmachung der Markterkundung

Vorläufiges Erschließungsgebiet

 

2. Bestandsaufnahme

Aufgrund der Ist-Versorgung wird ein vorläufiges Erschließungsgebiet ausgewiesen.

Bestandsaufnahme Ausbau der Ortsteile

Vorläufiges Erschließungsgebiet

 

3. Ergebnis der Markterkundung

 Ergebnis der Markterkundung

 

4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Auswahlverfahren - einstufig

Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern

(Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14

Die Stadt Regen führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in Ihrem Erschließungsgebiet realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.

 

Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens  11.09.2015, 12.00 Uhr zu.

Achtung Fristverlängerung zur Angebotsabgabe
Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 14.10.2015, 12.00 Uhr zu.

 

Die entsprechenden Unterlagen werden direkt unter diesem Text über die nachfolgenden Links bereitgestellt:

 

Erschließungsgebiete

Regen Erschließungsgebiet EG 1

Regen Erschließungsgebiet EG 2

Regen Erschließungsgebiet EG 3

Bekanntmachung Auswahlverfahren – einstufig

Entwurf Kooperationsvertrag

 Muster Berechnung Wirtschaftlichkeitslücke (Excel Datei)

Muster Wirtschaftlichkeitslücke Hinweise

5. Auswahlverfahren – Entscheidung

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung

6. Kooperationsvertrag

Stellungnahme zum Kooperationsvertrag

7. Genehmigungsbescheid

Die Stadt Regen hat bei der Regierung von Niederbayern einen Förderantrag eingereicht. Dieser wurde mit Bescheid vom 30.06.2016 bewilligt.

8. weiteres Vorgehen

Der Kooperationsvertrag mit der Deutschen Telekom wurde abgeschlossen - Realisierung des Ausbaus innerhalb eines Kalenderjahres.

 

Weitere Gebiete sind in Planung - sollten Sie in einem noch nicht ausgebauten Gebiet wohnen und einen Breitbandanschluss benötigen bitten wir Sie um einen kurze Mitteilung an unseren Breitbandpaten Herrn Wisbauer.

 

Ihr Ansprechpartner: Breitbandpate Martin Wisbauer, Tel. 09921/604-35, e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.