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Tourist-Information Regen
Schulgasse 2
94209 Regen
09921 604-450Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
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Die Regener Stadtpfarrkirche Sankt Michael ist ein durch verschiedene Baustile beeinflusstes Gotteshaus. Der heutigeKirchenbau besteht aus zwei Türmen, einem Alt- und einem Neubau sowie einer integrierten Seitenkapelle. Kirchenpatron ist der Erzengel Michael.
In der Stadtpfarrei Regen, zum Bistum Passau gehörend, gibt es weitere katholische Kirchen:
St.-Johann-Kirche, Heilig-Geist-Kirche, Filialkirche Maria Königin und die Altenheimkapelle St. Elisabeth.
Die Pfarrkirche St. Peter und Paul in March gehört zum Bistum Regensburg.
Die katholische Dorfkirche ist den heiligen Peter und Paul geweiht. Mit ihrem Zwiebelturm bestimmt sie das Ortsbild. Alljährlicher Höhepunkt des Dorflebens ist das Kirchweihfest
Information
Die evangelischen Christinnen und Christen feiern ihre Gottesdienste in der Auferstehungskirche in Regen sowie in der St. Johanneskirche in Bodenmais.
Information
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Martin Wisbauer
Stadtplatz 2
94209 Regen
09921 / 604-101Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
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Der Bayerische Wald - Liebenswert und lebenswert
Die Region Bayerischer Wald bietet nicht nur Urlaubsstimmung sondern ist auch eine wirtschaftlich starke Region, die beruflich für Viele Perspektiven bietet.
Es gibt viele Gründe, die für das Leben und Arbeiten im Bayerischen Wald sprechen.
Der Bayerische Wald ist Standort vieler kleiner und mittlerer Unternehmen, die hervorragende technische Produkte herstellen und weltweit vertreiben. Sie bieten in der Regel sehr gute Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten.
Stellenangebote der Stadt Regen
Regionale Jobangebote finden Sie unter
Menschen, die sich in besonderer Weise engagieren, die Großes für die Stadt Regen leisten oder geleistet haben oder die im Kulturellen oder Sportlichen herausragend sind, würdigt die Stadt Regen mit Ehrungen.
In der Stadt Regen ist die Verleihung folgender Ehrungen möglich:
das Ehrenbürgerrecht (Art. 16 GO),
der Ehrenbrief der Stadt Regen,
der Ehrentaler der Stadt Regen,
die Siegfried von Vegesack-Medaille und
die Regener Lilie
darüber hinaus gibt es noch die Sportplakette der Stadt Regen in Gold, Silber und Bronze
Satzung über Auszeichnungen der Stadt Regen
- Zusätzliche Informationen:
Der Erfolg und Fortschritt einer gemeindlichen Entwicklung basiert nicht zuletzt auf dem Tatendrang verdienter Frauen und Männer, die zum Wohle der Allgemeinheit für "Ihre" Stadt gelebt und gewirkt haben. Wir gedenken der mit Auszeichnungen der Stadt Regen geehrten Verstorbenen und sagen dadurch Danke für Ihren Einsatz.
zur Auflistung verdiente Personen
zur Auflistung verdiente Personen - Verstorbene
Grundlage für die Auszeichnungen ist die Ehrungssatzung der Stadt Regen.
27. März 1996 - 03. September 1996 IFOR (in Trogir), Kroatien
31. Januar 1997 - 12. Mai 1997 SFOR (in Rajlovac), Bosnien Herzegowina
21. März 1999 - 15. August 1999 KVM / KFOR (in Prizren), Kosovo
21. Mai 2000 - 01. Dezember 2000 KFOR (in Prizren), Kosovo
28. April 2004 - 11. November 2004 KFOR (in Prizren), Kosovo
01. Juni. 2006 - 13. Oktober 2006 KFOR (in Prizren), Kosovo
06. Februar 2008 - 26. Juni 2008 KFOR (in Prizren), Kosovo
03. November 2008 - 13. April 2009 ISAF QRF (in Mazar-E-Sharif), Afghanistan
seit 14. Januar 2010 - Ende Mai 2010 KFOR (in Prizren), Kosovo
ab Ende Juni 2010 - März 2011 ISAF QRF (in Kunduz und in Mazar-E-Sharif), Afghanistan
Juni 2012 - Januar 2013 ISAF AFG OMLT / Recovery Task Force Pole-e-Khumri
Juli 2013 - Januar 2014 ISAF Afghanistan PATF Kunduz
Juni 2015 – Dezember 2015 ORF Bataillon im Kosovo
14. Januar 2017 – 15. Mai 2017 KFOR (in Prizren), Kosovo
01. Juli 1956 Aufstellung des Grenadierbataillons 4 aus Kadern des Bundesgrenzschutzes Deggendorf
12. Juli 1956 Verlegung nach Mittenwald
16. Januar 1957 Verlegung nach Regensburg
01. April 1959 Umbenennung in Panzergrenadierbataillon 112
22. November 1960 Verlegung nach Regen
22. Oktober 1970 Umbenennung in Jägerbataillon 112
01. April 1981 Umbenennung in Panzergrenadierbataillon 112
01. April 1992 Unterstellungswechsel zu 1. Gebirgsdivision/ Panzerbrigade 24
01. Oktober 1992 Umgliederung Panzergrenadierbataillon 112 in Stamm- und Aufwuchsverband
01. Januar 1994 Unterstellungswechsel zu 10. Panzerdivision / Panzerbrigade 12
01. Oktober 1993 –
30. September 1994 Umgliederung zum Panzergrenadierbataillon Krisenreaktionskräfte (KRK)
01. Juli 2001 Unterstellungswechsel 10. Panzerdivision zu 13. Panzergrenadierdivision
01. Juli 2003 Umgliederung zu Panzergrenadierbataillon 112 (SK) Stabilisierungskräfte
01. Januar 2007 Unterstellungswechsel von 13. Panzergrenadierdivision zu 10. Panzerdivision
01. Juli 2007 Auflösung der 5./PzGrenBtl 112 (PzMörserKp)
März 2017 Beginn Ausstattung mit dem Schützenpanzer PUMA – gleichzeitig Ende der Ära Schützenpanzer MARDER
01.03.2017 Verlegung der AusbUstgKp 112 nach CHAM
01.03.2020 Unterstellung der AusbUstgKp 112 an VersBtl 4 in RODING
Gewerbeflächen
8.500 m² Grundstücksfläche - voll erschlossen
Nutzungsart Gewerbegebiet
Gewerbeflächen
10.000 m² Grundstücksfläche - voll erschlossen
Nutzungsart Gewerbegebiet
Gewerbeflächen
Grundstück 1
9.000 m² Grundstücksfläche - voll erschlossen
Nutzungsart Gewerbegebiet
Grundstück 2
2.500 m² Grundstücksfläche - voll erschlossen
Nutzungsart Gewerbegebiet
- Zusätzliche Informationen:
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Meldeamt
Stadtplatz 2
94209 Regen
09921 / 604-126 und 604-127Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Informationen Titel:
Öffnungszeiten:, Informationen:
Montag: 7:30 bis 12:00 und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 12:00 und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 7:30 bis 12:00 Uhr
Das Melde-/Passamt ist am Mittwochnachmittag geschlossen!
Donnerstag: 7:30 bis 12:00 und 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr
Gerne können Sie auch außerhalb dieser Öffnungszeiten einen Termin mit uns vereinbaren.
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Beantragung eines Führungszeugnisses
Führungszeugnisse werden von verschiedenen privaten und öffentlichen Stellen angefordert. Sie dienen als Nachweis, dass jemand nicht vorbestraft ist. Straftaten werden in der Bundesrepublik Deutschland zentral beim Bundesamt für Justiz, Dienstelle Bundeszentralregister, in Bonn erfasst und je nach Schwere der Straftat eine gesetzlich geregelte Zeit gespeichert. Die Auskunft aus diesem Zentralregister wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt.
Der Antrag auf ein Führungszeugnis kann bei der Meldebehörde der gemeldeten Haupt- und auch Nebenwohnung gestellt werden. Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz stellen.
Wenn sie im Besitz eines elektronischen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels mit Online-Funktion sind, können Sie ihr Führungszeugnis auch online beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Voraussetzung für den Antrag auf ein Führungszeugnis ist die Vollendung des 14. Lebensjahres.
Bei den Führungszeugnissen unterscheidet man:
• Führungszeugnis für private Zwecke – Beleg-Art N
• Führungszeugnis für eine Behörde – Beleg-Art O
• Erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke oder behördliche Zwecke
• Europäisches Führungszeugnis
Unterlagen:
• Identitätsnachweis: Personalausweis oder Reisepass
• Erweitertes Führungszeugnis: Die Aufforderung, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bestätigt, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen
• Bescheinigung des Arbeitgebers zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses
Gebühren:
• (Erweitertes oder Europäisches) Führungszeugnis: 13 Euro
Bei mittellosen oder ehrenamtlich tätigen Personen kann im Einzelfall bei Vorlage entsprechender Nachweise eine Befreiung von der Gebühr beantragt werden.
Gültigkeitsdauer:
Das Führungszeugnis zeigt, welche Eintragungen am Tag des Ausdrucks gespeichert waren. Je älter es wird, umso unsicherer ist die Aussagekraft. Die anfordernde Stelle (z. B. eine Behörde oder ein Arbeitgeber) entscheiden darüber, wie alt das Führungszeugnis sein darf, damit es akzeptiert wird. In vielen Fällen werden drei Monate alte Führungszeugnisse noch akzeptiert.
Informationen zu den einzelnen Führungszeugnisarten
• Führungszeugnis für private Zwecke
Das Führungszeugnis wird Ihnen direkt vom Bundesamt für Justiz an Ihre private Meldeanschrift versandt.
• Führungszeugnis für eine Behörde
Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an die von Ihnen genannte deutsche Behörde gesandt. Im Antrag muss der Verwendungszweck angegeben werden. Wenn Sie vor der Übersendung des Führungszeugnisses selbst Einsicht nehmen wollen, dann können Sie dies bei einem Amtsgericht Ihrer Wahl tun.
• Erweitertes Führungszeugnis
Seit 1. Mai 2010 kann ein erweitertes Führungszeugnis erteilt werden, wenn
1. Die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf die Vorschrift des
§ 30 a BZRG vorgesehen ist, oder wenn
2. Dieses Führungszeugnis benötigt wird für
a) die Prüfung der Eignung nach § 72 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe
b) eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
c) eine Tätigkeit, die in vergleichbare Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Wer einen solchen Antrag stellt, hat eine Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bestätigt, dass die oben genannten Voraussetzungen vorliegen (sh. oben mit download eines Bestätigungsformulars)
• Europäisches Führungszeugnis
Seit 31. August 2018 wird für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, automatisch ein Europäisches Führungszeugnis beantragt. In dieses Führungszeugnis werden auch die Eintragungen aufgenommen, die im Strafregister des Herkunftslandes gespeichert sind. (Das bedeutet, dass die frühere Wahlmöglichkeit, entweder ein europäisches oder nur ein einfaches deutsches Führungszeugnis ausstellen zu lassen, nach § 30b Bundeszentralregistergesetz nicht mehr gegeben ist.)